WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
70
8.
nioren- und Pflegeeinrichtungen und auch den Seniorenberatungen
in Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Folgende Institutionen bieten kreisweit
einen Mahlzeitendienst an:
Johanniter – Menüservice
Paradies 1 – 3, 32825 Blomberg
( 0 52 35/9 59 08 11
Meyer Menü
Am Lehmstich 14, 32689 Kalletal
( 0 52 64/6 46 30
diakonis – Stiftung Diakonissenhaus
Sofienstr. 51, 32756 Detmold
( 0 52 31/7 62-1 10
Friedrich-Winter-Haus
AWO Ostwestfalen-Lippe e. V.
Pagenhelle 13, 32699 Extertal
( 0 52 62/40 80, Fax: 0 52 62/40 81 14
KWE Service GmbH
Essen auf Rädern
Zentrale Krankenhausküche Steinheim
Nieheimer Str. 30, 32839 Steinheim
( 0 52 33/2 08 15 15, Fax: 0 52 33/2 08 15 09
8.5 Behindertenfahrdienst und
Parkausweis für Behinderte
Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen mit dem
Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis
und Personen mit vergleichbarer Behinderung, die
ein öffentliches Verkehrsmittel auch mit Hilfe einer
Begleitperson nicht benutzen können und in deren
häuslichem Familienkreis kein eigenes Kraftfahrzeug
zur Verfügung steht, haben die Möglichkeit,
den Behindertenfahrdienst in Anspruch zu nehmen.
Die Fahr- und Begleitdienste ermöglichen es
alten und/oder behinderten Menschen, ihre Besorgungen
außerhalb des Hauses zu erledigen, Verwandte
oder Bekannte zu besuchen oder an Veranstaltungen
teilzunehmen.
Nicht unter dieses Angebot fallen die Fahrten zum
Arzt. Der Transport erfolgt mit rollstuhlgerechten
Spezialfahrzeugen. Der Kreis Lippe stellt den Betroffenen
40 Einzelfahrscheine pro Jahr gegen einen
Kostenbeitrag zur Verfügung. Damit können Sie
nach vorheriger Anmeldung unter der Telefon-Nr.
0 52 31/92 41-0 den Fahrdienst des DRK Lippe nutzen.
Anträge und Merkblätter können Sie beim Bürgerservice
des Kreises Lippe (( 0 52 31/62-3 00) anfordern.
Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen
Gehbehinderung (Merkmal „aG“) oder Blinde
(Merkmal „BI“) können einen Parkausweis für Behindertenparkplätze
beim Kreis Lippe beantragen.
Vorzulegen ist der Schwerbehindertenausweis oder
Feststellungsbescheid. Die Städte Bad Salzuflen,
Detmold, Lage und Lemgo stellen diese Parksonderausweise
selbst aus. Sollten Sie in einer anderen
Stadt oder Gemeinde in Lippe wohnen, können Sie
den Antrag beim Kreis Lippe, Fachgebiet Straßenverkehr,
stellen.
8.6 Haushaltshilfen/
Sonstige Betreuungsleistungen
Die Verbraucherzentrale NRW hat Qualitätskriterien
entwickelt, anhand derer Interessenten einschätzen
können, ob ein Dienstleister kundenorientiert
arbeitet. Mit Hilfe einer Checkliste können Sie bestehende
Angebote genauer prüfen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.vznrw.
de/haushaltshilfen. Als weitere Vermittlungsstelle
steht die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) zur
Verfügung.
Die Anstellungsmodalitäten wurden in den letzten
Jahren durch die Minijobregelung oder das Haushaltsscheckverfahren
vereinfacht. Auskünfte erhalten
Sie bei:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale
45115 Essen, ( 03 55/2 90 27 07 99 oder
( 01 80/1 20 05 04 (kostenpflichtige Nummer)
Internet: www.minijob-zentrale.de
/www.minijob-zentrale.de