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7.
Entscheidungshilfen geben und sie bei der Formulierung
einer schriftlichen Patientenverfügung unterstützen
kann.
Die Broschüre „Patientenverfügung“ einschließlich
möglicher Textbausteine kann über die
Homepage www.bmjv.de eingesehen und heruntergeladen
werden.
7.6 Testament
Wer sein Vermögen nach seinem Tod bestimmten
Personen oder Institutionen vermachen will, muss
ein Testament verfassen. Ansonsten wird der Nachlass
gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es
sich beim Erbrecht um eine komplizierte Angelegenheit
handelt, ist es sinnvoll, sich Rat bei einem
Rechtsanwalt oder Notar zu holen.
Dieser kann auch aufzeigen, wie die gesetzliche
Erbfolge im Fall des Ratsuchenden aussieht.
Ein Testament muss nicht vor einem Notar erstellt
werden, man kann es auch selbst verfassen und zuhause
aufbewahren. Jedoch müssen dabei zwingend
die folgenden Minimalkriterien erfüllt sein:
Das Testament muss
l handschriftlich verfasst sein
l ein Datum und die Unterschrift des Verfassers
tragen
Wenn ein Testament nicht mehr den persönlichen
Vorstellungen entspricht, kann es jederzeit geändert
oder widerrufen werden. Bewahrt man das Testament
bei sich zuhause auf, sollten eventuell vorhandene
frühere Versionen vernichtet werden. Das
verhindert spätere Unklarheiten.
Übrigens: Gemäß § 2259 BGB besteht eine sofortige
Ablieferungspflicht für Testamente, die nach
dem Tode des Erblassers aufgefunden werden.
Info dazu unter: www.dse-erbrecht.de
7.7 Bestattungsvorsorge
Seitdem die staatliche Unterstützung im Sterbefall
gestrichen worden ist, ist es mehr denn je sinnvoll,
für die eigene Bestattung vorzusorgen. Wie die eigene
finanzielle Situation im Todesfall aussieht, kann
nur schwer vorhergesagt werden, zumal, wenn
eventuell noch Kosten für eine häusliche Pflege
oder einen Aufenthalt in einem Seniorenheim entstehen.
Neben der finanziellen Entlastung der Angehörigen,
die laut Gesetz für eine angemessene Bestattung
eintreten müssen, dient eine Bestattungsvorsorge
auch dazu, eigene Wünsche für die Beisetzung
abzusichern. Mit einem Bestatter können alle Fragen,
individuellen Wünsche und Vorstellungen offen
und vertrauensvoll besprochen werden.
Es besteht die Möglichkeit, einen Bestattungsvorsorgevertrag
abzuschließen. Bei der Bemessung des
Vorsorgebetrages werden neben den Bestattungskosten
auch Friedhofs- und Grabpflegegebühren
sowie Kosten für ein Grabmal berücksichtigt.
Die Höhe des Vermögens wird auf Anfrage oder regelmäßig
mittels eines Kontoauszuges mitgeteilt.
Im Todesfall wird das Vermögen einschließlich der
aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung
des Bestattungsvorsorge-Auftrages ausgezahlt.
7.8 Dokumentenmappe
Es ist sinnvoll, für den Notfall eine persönliche Dokumentenmappe
anzulegen. Darin enthalten sein
sollten neben den o. g. Papieren auch das Familienstammbuch,
Sozialversicherungsunterlagen und
Rentenbescheide.
Eine Vertrauensperson sollte darüber informiert
sein, wo diese Dokumentenmappe aufbewahrt
wird, damit sie im Ernstfall schnell gefunden werden
kann.
© Rainer Sturm / www.pixelio.de
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