WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
54
5.
4. Vertragsgestaltung
l Welches Leistungsangebot beinhaltet der Preis?
l Sind die Kosten überprüfbar den einzelnen
Leistungsbereichen zuzuordnen? (Sowohl der
Mietvertrag als auch der Betreuungs-/Servicevertrag
sollte das gesamte Angebot transparent
und detailliert darstellen!)
Der Begriff des „Wohnens mit Service“ oder „Betreuten
Wohnens“ ist rechtlich nicht klar definiert. Die
geschaffenen Qualitätssiegel „Betreutes Wohnen
NRW“ sowie „DIN 77800“ werden kaum genutzt, die
zugrundeliegenden Prüfkriterien können jedoch bei
der Besichtigung von Einrichtungen Orientierung
geben. Zudem werden verschiedene Checklisten angeboten,
diese erleichtern mit gezielten Fragen eine
Entscheidung für die richtige Wohnung (z. B. auf
www.bagso.de/wohnen/betreutes wohnen.html).
Weitere Auskünfte und Beratung zu Seniorenwohnungen
erhalten Sie bei den Seniorenbeiräten/Seniorenvertretungen
der jeweiligen Kommune und
bei der Wohnberatungsstelle des Kreises Lippe.
5.5 Weitere Wohnformen
Zunehmend an Bedeutung gewinnen auch in Lippe
Angebote des gemeinschaftlichen Wohnens und
ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften –
oftmals kurz zusammengefasst unter dem Schlagwort
„Neue Wohnformen“.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind auf
Menschen ausgerichtet, die aufgrund ihres Hilfe-
und Pflegebedarfs nicht mehr zu Hause versorgt
werden können oder wollen. Oftmals sind diese
speziell auf demenziell erkrankte Menschen ausgerichtet.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat einen eigenen
Wohn- und Schlafbereich. Zusätzlich werden
Küche, Bad und ggf. weitere Räume gemeinschaftlich
genutzt. Kerngedanke der ambulant betreuten
Wohngemeinschaften ist die gemeinsame Organisation
und Finanzierung des Alltags. Ziel ist es, einen
möglichst „normalen“ Tagesablauf im Sinne
der Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner
zu gewährleisten. Diese werden bei der Tagesgestaltung
und Pflege durch hauswirtschaftlich und pflegerisch
geschultes Personal unterstützt. Auch in der
Nacht ist jemand erreichbar.
Anbieter sind in der Regel Wohnungsbaugesellschaften
und/oder soziale Dienstleister. Rechtlich
haben die Bewohnerinnen und Bewohner einen
Mieterstatus. Deshalb ist eine vertragliche Trennung
zwischen Vermieter und Betreuungs- bzw.
Pflegeanbieter erforderlich.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind in
Lippe in verschiedenen Projekten Kern so genannter
„Quartierskonzepte“. Diese möchten über unterschiedliche
Angebote eine umfassende Versorgungssicherheit
im Stadtteil – auch bei schwerer
Pflegebedürftigkeit – für die gesamte Bewohnerschaft
eines Wohnviertels bieten.
Von diesen „professionell“ organisierten Angeboten
zu unterscheiden sind gemeinschaftliche Wohnformen,
bei denen der Aspekt der „Pflege“ weit weniger
im Vordergrund steht. Gemeint sind Haus- und
Seniorenwohngemeinschaften oder auch Formen
des Mehrgenerationenwohnens. Diese Projekte
sind oftmals „selbst organisiert“ durch Privatpersonen
oder Bewohnervereine. Gemeinsam ist diesen
Projekten der Wunsch eines selbstbestimmten Lebens
und Wohnens in einer Gemeinschaft.
Weitere Auskünfte über Wohngemeinschaften im
Kreis Lippe und Beratung zum Wohnen im Alter erhalten
Sie bei der Wohnberatungsstelle des Kreises
Lippe und bei der Pflegeberatung des Kreises Lippe.
Oder nutzen Sie das Pflegeinformationssystem des
Kreises Lippe unter www.pflege-lippe.de.
Informationen zu Senioren- und Pflegeeinrichtungen
erhalten Sie ab der Seite 98 im Kapitel Pflegeangebote
in Lippe.
5.6 Angebote alternativer Wohnformen
im Kreis Lippe (Stand 01.04.2019)
Im Folgenden sind Adressen von Angeboten unterschiedlicher
Wohnformen im Kreis Lippe aufgeführt.
Diese beinhalten sowohl ambulant betreute Wohngemeinschaften,
Intensivpflege Wohngemeinschaften,
als auch Angebote für das Wohnen mit Serviceleistungen.
/betreutes
/www.pflege-lippe.de