WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
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7.
l Gesundheitsfürsorge
l Aufenthaltsbestimmung
l Wohnungs-/Heimangelegenheiten
l Vermögensangelegenheiten
l Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und
Versicherungen
l Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen
der Post
l Organisation sozialpflegerischer Dienste
Zum Betreuer kann ein Familienangehöriger oder
Bekannter bestellt werden. Wenn eine solche ehrenamtliche
Person nicht zur Verfügung steht, kann das
Amtsgericht auch einen Berufsbetreuer bestellen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle
des Kreises Lippe und der Stadt Detmold
bieten ein Beratungs- und Unterstützungsangebot
für volljährige betreuungsbedürftige Personen, deren
Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuer und
Berufsbetreuer an.
Kreis Lippe – Der Landrat
Fachgebiet Soziales
Fachgebiet Soziales
Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
( 0 52 31/62-3 00
(Kontakt über den Bürgerservice)
Stadt Detmold (für das Stadtgebiet Detmold
und die zugehörigen Ortsteile) –
Der Bürgermeister
Betreuungsstelle
Wittekindstr. 7, 32756 Detmold
( 0 52 31/9 77-0
Für Informationen zum Betreuungsrecht stehen
ebenfalls die Geschäftsstellen der Amtsgerichte zur
Verfügung:
Amtsgericht Detmold, ( 0 52 31/7 68-1
Amtsgericht Lemgo, ( 0 52 61/2 57-0
Amtsgericht Blomberg, ( 0 52 35/96 94-0
Auch die Betreuungsvereine informieren zu diesem
Thema und beraten ehrenamtliche Betreuer:
Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Palaisstr. 27, 32756 Detmold
( 0 52 31/2 05-74, -75
7.2 Betreuungsverfügung
Bereits im Vorfeld kann man Vorkehrungen treffen,
was passieren soll, wenn eine gesetzliche Betreuung
eingerichtet werden muss. In einer Betreuungsverfügung
kann man bestimmen, welche Person zum
Betreuer bestellt werden soll und wie die Betreuung
zu führen ist (z. B. Regelungen zu ärztlichen Behandlungen
oder die Auswahl eines bestimmten
Seniorenheimes).
Man kann aber auch bestimmte Personen für das
Amt des Betreuers ausschließen. Die in einer Betreuungsverfügung
niedergeschriebenen Wünsche
und Vorstellungen müssen vom Amtsgericht und
vom Betreuer berücksichtigt werden. Eine Betreuungsverfügung
kann an eine Vorsorgevollmacht
(siehe dort) gekoppelt werden.
7.3 Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann vertrauenswürdigen
Personen die Erlaubnis erteilt werden, bestimmte
Aufgaben zu übernehmen oder Entscheidungen
zu treffen, wenn man aufgrund von
Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit selbst nicht
mehr dazu in der Lage ist.
In der Vorsorgevollmacht wird schriftlich festgehalten,
welche Person die rechtliche Vertretung in konkreten
Lebensbereichen ausführen soll. Dies wären
zum Beispiel Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten
oder Vertretung gegenüber Ämtern,
Behörden und Versicherungen.
Für eine Vorsorgevollmacht ist keine bestimmte
Form vorgesehen. Es gibt unterschiedliche Vordru