Schlangen – Ortsteil Oesterholz-Haustenbeck Köterberg
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7.
7. Vorsorge und Testament
Jeder von uns kann z. B. durch Krankheit, Unfall
oder Behinderung plötzlich in eine Lage geraten, in
der er seine persönlichen Angelegenheiten nicht
mehr allein wahrnehmen kann und auf Unterstützung
angewiesen ist. Sorgen Sie frühzeitig vor, dass
Ihr Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie
diesen nicht mehr selbst äußern können!
Das hilft auch den Personen, die in einem solchen
Fall wichtige Entscheidungen für Sie treffen müssen
(z. B. Angehörige, Betreuer, Ärzte, Bevollmächtigte).
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der
Seite: www.jm.nrw.de.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Vorsorge
selbstbestimmt“ hilft, Wichtiges aufzulisten, Wünsche
zu dokumentieren und frühzeitig in rechtssichere
Verfügungen zu fassen. Er kann – neben
weiteren Ratgebern – über das Internet unter www.
ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.
Welche Maßnahmen könnten Sie bereits heute vorsorglich
ergreifen?
7.1 Gesetzliche Betreuung
Wer durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in
seiner körperlichen oder geistigen Gesundheit eingeschränkt
ist, ist häufig nicht mehr in der Lage, seine
persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Wenn auch Familienangehörige, Bekannte oder bevollmächtigte
Personen sich um diese Angelegenheiten
nicht in ausreichendem Maße kümmern
können, kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet
werden. Das bedeutet, dass für eine volljährige
Person ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) vom
Amtsgericht bestellt wird.
Dieser kümmert sich dann um alle Belange, für die
Hilfe erforderlich ist.
Dabei bleiben das Selbstbestimmungsrecht und die
Geschäftsfähigkeit des Betreuten, sofern dieser einsichts
und einwilligungsfähig ist, erhalten. Eine
Entmündigung wie früher gibt es nicht mehr.
Eine Betreuung wird nur für die Aufgabenbereiche
eingerichtet, in denen Hilfe benötigt wird. Diese
können z. B. sein:
/www.jm.nrw.de
/ratgeber-verbraucherzentrale.de