109
11.
11.9.1 Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
und Blindengeld
Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte darf die
Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 5 % betragen.
Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen,
die das Sehvermögen erheblich
einschränken, können einen Leistungsanspruch
haben.
Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche
Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn, im
Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen
Bl (blind) eingetragen.
Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht
vollständig erloschen oder die Sehschärfe auf
beiden Augen auf 2 % herabgesetzt sein. Als blind
werden auch Personen mit einer beidseitigen Zerstörung
der Sehzentren (sog. Rindenblindheit) angesehen.
Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen
und Vermögen gezahlt.
11.9.2 Hilfe für Gehörlose
Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener
oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit
oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
(mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren).
Personen, deren Hörschädigung sich im späteren
Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten
keine Leistungen. Die Beurteilung der Hörstörung
erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers.
Die Leistung wird, wie auch die Leistung für hochgradig
Sehbehinderte, unabhängig vom Einkommen
und Vermögen gezahlt.
Wie erhalten Betroffene die Leistungen?
Leistungen nach dem GHBG werden nur auf Antrag
vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Warendorfer
Str. 26 – 28, 48145 Münster gewährt. Antragsformulare
sind bei allen Trägern der Sozialhilfe erhältlich
oder können direkt angefordert werden
beim:
Landschaftsverband Westfalen Lippe,
LWL-Behindertenhilfe Westfalen
( 02 51/5 91 47 34, Fax: 02 51/71 49 26
E-Mail: soziales-260@lwl.org
Allgemeine Sozialberatung und Hilfe bei Behördenangelegenheiten:
Diakoniereferat der Lippischen Landeskirche,
Beratungsstelle für Hörbehinderte
Herr Bernd Joachim
Leopoldstr. 27, 32756 Detmold
( 0 52 31/97 66 43, Fax: 0 52 31/9 76 690
E-Mail:
bernd.joachim@lippische-landeskirche.de
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