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8.
gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also
Kosten erstatten lassen. Hierfür steht ein monatlicher
Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine
bis zu 40 % Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten
Pflegesachleistungsanspruchs zur Verfügung
(§ 45b SGB XI).
Unterstützungsangebote im Alltag sind:
l Betreuungsangebote für Pflegebedürftige entsprechend
ihrem individuellen Betreuungsbedarf.
Im Vordergrund stehen insbesondere die Anleitung,
Anregung, Begleitung und Unterstützung
bei Beschäftigungen und Aktivitäten. Betreuungsangebote
können erbracht werden als Betreuungsgruppe
oder als Einzelbetreuung.
l Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen
in ihrer Eigenschaft als Pflegende.
Sie sind darauf ausgerichtet, Unterstützung zu
bieten, die Anforderungen des Pflegealltags und
der übernommenen Pflegeverantwortung besser
zu bewältigen oder besser mit ihnen umgehen zu
können. Sie sind eine begleitende Hilfe zur
Selbsthilfe und beinhalten sowohl beratende als
auch unterstützende Tätigkeiten sowie orientierende
Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen
Hilfeangeboten.
l Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an
Pflegebedürftige richten und der Unterstützung
dienen bei der Bewältigung von allgemeinen
oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung)
oder bei der eigenverantwortlichen
Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen.
l Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen
Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung
(hauswirtschaftliche Unterstützung).
Sie sind darauf ausgerichtet, der Versorgung der
pflegebedürftigen Personen mit zum täglichen
Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Leistungen
zu dienen. Darüber hinausgehende haushaltsnahe
Dienstleistungen ohne konkreten Bezug
zur täglichen Versorgung (beispielsweise
Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen,
Handwerkerleistungen) zählen nicht zu den
Angeboten im Sinne dieser Verordnung.
l Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen
Personen durch individuelle Hilfen im Alltag.
Sie sind darauf ausgerichtet, vorhandene Ressourcen
und Fähigkeiten der pflegebedürftigen
Person zu stärken oder zu stabilisieren. Sie dienen
dazu, sie zu unterstützen und zu befähigen,
die Anforderungen des Alltags zu bewältigen sowie
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Hierzu zählen insbesondere Kommunikation,
Wahrnehmung sozialer Kontakte, Freizeitaktivitäten
und Behördenangelegenheiten sowie die
Organisation individuell benötigter Hilfen.
Die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung
im Alltag erfolgt durch den Kreis Lippe. Eine Übersicht
der bereits anerkannten Anbieter steht im
Internet auf der Seite https://pfaduia.nrw.de/uia/
angebotsfinder zur Verfügung. Darüber hinaus können
die Leistungen auch durch die ambulanten
Pflegedienste erbracht werden.
Informationen für interessierte Anbieter zum Anerkennungsverfahren
können über die Internetseite
https://www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag
aufgerufen werden.
8.4 Mahlzeitendienste
Die Mahlzeitendienste liefern täglich warme Mahlzeiten
nach Hause. Dabei kann oft zwischen Normalkost,
Diätkost, fleischloser Kost sowie verschiedenen
Portionsgrößen gewählt werden. Aber auch
manche Tages- oder Begegnungsstätten oder Senioren
und Pflegeeinrichtungen in Lippe bieten einen
sogenannten „Mittagstisch“ an, wo Sie in Gesellschaft
gut und preiswert essen können. Beim gemeinsamen
Essen haben Sie hier die Möglichkeit,
andere Menschen kennen zu lernen. Mahlzeitendienste
werden angeboten bzw. vermittelt von den
Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten, einigen Se
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