WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
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5.
5.3 Seniorengerechte Wohnungen
Wenn Ihre Wohnung den Erfordernissen des Alters
nicht entspricht und eine Wohnraumanpassung
nicht möglich ist, können Sie über einen Umzug in
eine seniorengerechte
Wohnung nachdenken.
Hierbei sollte es sich um
eine abgeschlossene
Wohnung handeln, die
durch Lage, Grundriss
und Ausstattung den besonderen
Wohnbedürfnissen
älterer Menschen
entspricht. Menschen
mit einem Pflegegrad
können einen Zuschuss
für den Umzug bei ihrer
Pflegekasse beantragen.
Zu unterscheiden ist zwischen „klassischen“ Seniorenwohnungen
und barrierefreien Wohnungen.
Während Seniorenwohnungen weniger über einen
baulichen Standard als über eine Mieterzielgruppe
(Einzugsvoraussetzungen bei öffentlich geförderten
Seniorenwohnungen mindestens 60 Jahre und Vorliegen
eines Wohnberechtigungsscheines) definiert
sind, stehen bei barrierefreien Wohnungen bauliche
Kriterien in Anlehnung an die DIN 18040-2 (barrierefreies
Bauen) Barrierefreiheit im Vordergrund. Eine
solche Wohnung sollte nach Möglichkeit z. B. folgendes
bieten:
l Stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung
(Rampe oder Fahrstuhl)
l möglichst keine Schwellen (wenn, dann nicht
höher als 2 cm)
l Türenbreite mind. 80 cm (Hauseingangstür und
Wohnungstür 90 cm, mögl. mit Weitwinkelspion)
l barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche
und ausreichend Bewegungsfläche vor WC und
Waschtisch
l Bedienungselemente (z. B. Lichtschalter) sollten
auch im Sitzen erreichbar sein
l ausreichend Bewegungsfläche in der Küche
l ggf. Hausnotrufanlage
Sind entsprechende Wohnungen mit öffentlichen
Mitteln gefördert, darf die Miete einen bestimmten
Höchstbetrag nicht übersteigen. Um eine solche öf-
Stufenlos durch eine Rampe