WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
108
11.
In den Städten Bad Salzuflen, Detmold und Lemgo
erhalten Sie die Tickets wie folgt:
l Bad Salzuflen: Kundenkarte im Rathaus, das MobiTicket
Lippe im Stadtbusbüro in der Uferstraße
l Detmold: Kundenkarte und Tickets Stadtbusbüro
im Rosental
l Lemgo: Kundenkarte und Tickets im STADTBUSZentrum
in der Mittelstraße
Daneben wird auch das MobiTicket one zum Preis
von 19 Euro pro Monat angeboten, das jeweils nur
für eine Stadt bzw. Gemeinde gilt. Auch dieses erhalten
Sie in den vorgenannten Ausgabestellen.
11.8 Hilfen für behinderte Mitbürger
Neben Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
und Telefonvergünstigungen gibt es für Menschen,
die an einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung leiden oder von einer Behinderung
bedroht sind, weitere Hilfen.
Viele Vergünstigungen und Rechte gewährt der
Schwerbehindertenausweis. Als Schwerbehinderte
gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung
(GdB) von mindestens 50 % zuerkannt wurde.
Diese Hilfen können sein
l Vergünstigungen/Freifahrten bei Bus und Bahn
l Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
l Sonderparkerlaubnis (bei Merkzeichen aG)
l Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer
sowie bei der Berechnung des Wohngeldes
Der Schwerbehindertenausweis wird beantragt
beim:
Kreis Lippe, Fachgebiet Soziales
Hausadresse:
Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
( 0 52 31/62-0
Im Kreis Lippe erhalten Menschen mit Behinderungen
Beratung und Informationen bei folgenden Beratungsstellen
Information und Beratung für und
durch Menschen mit Behinderung
Wall 5, 32756 Detmold
( 0 52 31/60 24 95
Sprechzeiten: Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr
Außerdem gibt es Sprechzeiten:
Detmold – Bürgerservice des Kreishauses
Montag 15.00 – 17.00 Uhr.
Felix-Fechenbach-Str. 5, ( 1 15
Lemgo – Hanse Haus (1. Etage)
Mittwoch 9.00 – 11.00 Uhr
Echternstr. 126, 32657 Lemgo
Blomberg –
Integrationszentrum (1. Etage, Raum OG 8)
Donnerstag 12.00 – 14.00 Uhr
Holstenhöfener Str. 4, 32825 Blomberg
Schlüssel für Behindertentoiletten
In allen Städten und Gemeinden des Kreises Lippe
gibt es öffentliche Behindertentoiletten, die auch
von Rollstuhlfahrern problemlos benutzt werden
können. Diese Toiletten sind in der Regel abgeschlossen
und nicht allgemein zugänglich. Einen
Schlüssel erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr in
Höhe von 18 Euro.
Um den Schlüssel zu erhalten, müssen die Merkmale
aG oder BI oder H oder G (Grad der Behinderung
hierbei mind. 70 %) im Schwerbehindertenausweis
notiert sein. Wo sich die Behindertentoiletten befinden,
erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Den Schlüssel können Sie im Bürgerservice des
Kreises Lippe erwerben:
Kreis Lippe, Der Landrat – Bürgerservice
Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
( 0 52 31/6 23 00
Bei vielen Kommunen können Sie den Schlüssel für
die Behindertentoiletten ebenfalls erwerben. Fragen
Sie dort nach!
11.9 Leistungen nach dem Gesetz über
die Hilfen für Blinde und Gehörlose
(GHBG)
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach
dem GHBG durch den Landschaftsverband Westfalen
Lippe haben grundsätzlich Personen, deren
Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist.