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5.
l führt Gespräche mit Vermietern, Handwerkern
und anderen Beteiligten und vermittelt ggf. ergänzende
Hilfen
l informiert über Fördermöglichkeiten und hilft
bei der Antragstellung von Zuschüssen zur
Wohnraumanpassung
l bietet eine kontinuierliche Maßnahmenbegleitung
vom Erstkontakt bis zum Abschluss der
Maßnahme
Selbstverständlich berät die Wohnberatung auch zu
weiteren Wohnformen im Alter, wie dem „Betreuten
Wohnen“ oder „Neuen Wohnmodellen“, wie z. B.
Senioren-Wohngemeinschaften oder Quartierskonzepten.
Daneben stellt sie auch Kontakte zum Pflegestützpunkt
und zu weiteren beratenden Diensten
her.
Kreis Lippe
FD Soziales und Integration – Wohnberatung
Frau Ulla Trumann
Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
( 0 52 31/62-23 30
E-Mail: wohnberatung@kreis-lippe.de
5.2 Wohnraumanpassung –
Lebensqualität zu Hause
Durch eine Wohnraumanpassung kann eine Wohnung
häufig, mitunter durch kleine Veränderungen,
den Ansprüchen im Alter angepasst werden. Hierbei
gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen und Hilfen,
die das tägliche Leben wesentlich vereinfachen
und sicherer machen:
l Beseitigung von Balkon- und Terrassenschwellen
l Einbau rutschhemmender Bodenbeläge
l Veränderung der Raumgeometrie für Rollstuhlfahrer
l beidseitige Handläufe an den Treppen, Haltegriffe
etc.
l kleinere Alltagserleichterungen wie das Erhöhen
des Bettes oder der Waschmaschine
l barrierefreies Bad, z. B. mit ebenerdiger Dusche
und Duschhandlauf
l Beseitigung von Barrieren durch Rampen oder
durch den Einsatz von Treppenliften
l Verbreiterung von Türen, Einbau von Schiebetüren
l Hilfsmittel (Badewannenlift, Duschstuhl, Haltesysteme
etc.)
l Hausnotrufsysteme
Pflegebedürftige können für eine bauliche Anpassung
der Wohnung und für Pflegehilfsmittel Leistungen
der Pflegekasse beantragen. Gefördert werden
Maßnahmen, die dazu beitragen, die häusliche
Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen
und/oder die selbstständige Lebensführung
des pflegebedürftigen Menschen wiederherzustellen.
Während bauliche Veränderungen durch eine
Geldleistung (max. 4.000 Euro) unterstützt werden
können, werden Pflegehilfsmittel (z. B. ein Pflegebett
oder ein Patientenlifter) als Sachleistung leihweise
zur Verfügung gestellt.
Viele andere Hilfsmittel, die vorrangig dem Ausgleich
einer Behinderung dienen, können auch gegen
ärztliche Verordnung durch die Krankenversicherung
zur Verfügung gestellt werden, d. h. auch
dann, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.
Bei baulichen Veränderungen
ist ein
Leistungsanspruch
gegenüber der Krankenversicherung
jedoch
ausgeschlossen.
Allerdings kommen –
neben den Leistungen
aus der gesetzlichen
Pflegeversicherung –
unter Umständen andere
Kostenträger für
bauliche Veränderungen
in Betracht
(Renten-, Unfallversicherung,
Kriegsopferfürsorge,
Sozialhilfe).
Stufenloser Einstieg in die Dusche
Für Eigentümer gibt es zudem verschiedene
Optionen, sehr zinsgünstige zweckgebundene Darlehen
in Anspruch zu nehmen. Wenn technische
Mindestanforderungen erfüllt werden kann über
das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW
Bank ein Zuschuss beantragt werden. Dieser kann
auch von Mietern genutzt werden, sofern diese die
Zustimmung des Vermieters erhalten. Ein weiteres
günstiges Förderprogramm gibt es von der NRWBank.
Beratung zu allen Finanzierungsmöglichkeiten
und Hilfe bei der Antragstellung bietet die
Wohnberatungsstelle des Kreises Lippe.
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