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6.
Haustürgeschäfte
Oftmals klingeln Personen an Ihrer Tür und wollen
Sie zu einem besonders lukrativen Geschäft überreden.
Meist verbergen sich dahinter aber teure Abonnements.
Es gibt das „Gesetz über den Widerruf von
Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften“.
Es besagt, dass Sie binnen zwei Wochen Kaufverträge,
die auf Kaffeefahrten oder vergleichbaren Veranstaltungen
abgeschlossen
wurden,
ganz ohne Angabe
von Gründen widerrufen
können.
Dies geschieht am sichersten
per Einschreiben
mit Rückschein,
doch dazu
muss man jedoch eine
Anschrift haben,
an die man diese
Kündigung senden
kann.
Wie gehen diese Täter vor?
l Sie versuchen Sie dazu zu bewegen, an der Haustür
Verträge abzuschließen, dabei setzen sie Sie
unter Zeitdruck.
l Sie versprechen dabei besonders günstige Konditionen.
l Meist gibt es auf den Verträgen keine Adresse, bei
der man den Vertrag widerrufen kann.
Unsere Tipps:
l Lassen Sie sich niemals zu vorschnellen Entscheidungen
drängen.
l Unterschreiben Sie nichts, ohne es vorher genau
geprüft zu haben.
l Unterschriften sind niemals nur „reine Formsache“.
l Achten Sie darauf, dass Sie von Ihrem Vertragspartner
konkrete Kontaktdaten haben, nicht nur
eine Internetadresse oder eine Telefonnummer.
6.2 Sicherheit in den eigenen vier Wänden
Man kann selber viel für die Sicherheit in den eigenen
vier Wänden tun. In Etagenwohnungen ab dem
ersten Obergeschoss kann es bereits ausreichen,
nur die Wohnungstür zu sichern.
Spezielle technische Sicherungen verhindern, dass
Diebe überhaupt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung
gelangen. Bestimmte Türsicherungen können
Trickdieben den Zugang sogar unmöglich machen.
Über diese technischen Möglichkeiten können Sie
sich bei der Polizei oder bei Handwerkern, die sich
im Netzwerk „Zuhause sicher“ zusammengeschlossen
haben informieren.
Die Erstberatungen durch die Handwerker erfolgen
kostenlos und basieren auf dem Standard polizeilicher
Empfehlungen. Bei ihren Beratungen vor Ort
können sie gleichzeitig die bautechnischen Voraussetzungen
prüfen und Ihnen Kosten und Preise
nennen.
Eine Liste dieser Handwerksbetriebe erhalten Sie
bei der Polizei oder Sie finden sie im Internet unter
www.zuhause-sicher.de
Was kann man allgemein tun?
l Pflegen Sie eine gute Nachbarschaft!
l Sprechen Sie mit Nachbarn und tauschen Sie Telefonnummern
aus!
l Wenn Ihre Nachbarn im Urlaub sind können Sie
dafür sorgen, dass deren Wohnung oder Haus bewohnt
erscheint
– Leeren Sie die Briefkästen
– Betätigen Sie die Rollläden
– Ziehen Sie die Vorhänge auf und zu
– Schalten Sie Lichter, Radio und Fernseher zu
unregelmäßigen Zeiten an und aus
– Parken Sie Ihren Wagen in der Einfahrt des
Nachbarn
l Bitten Sie Ihre Nachbarn, das gleiche für Sie zu
tun.
l Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem
Nachbargrundstück und sprechen Sie sie an.
l Sorgen Sie dafür, dass von außen erreichbare
Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Keller
und Bodentüren stets verschlossen sind.
„Gekippte“ Fenster sind offene Fenster!
l Alarmieren Sie bei Gefahr (Hilferufe, ausgelöste
Alarmanlage) und in dringenden Verdachtsfällen
sofort die Polizei über die Rufnummer 110. Diese
Rufnummer ist selbstverständlich kostenlos.
l Nutzen Sie das Informationsangebot der Polizei.
© Siegfried Fries / pixelio.de
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