Rathaus in Lage Junkerhaus Lemgo
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11.
11. Finanzielle Absicherung
Viele verfügen aufgrund ihrer Lebensumstände in
der Vergangenheit im Alter nur über geringe Einkünfte.
Wenn auch Sie hiervon betroffen sind,
scheuen Sie sich bitte nicht, die Ihnen zustehenden
finanziellen Hilfen und Vergünstigungen in Anspruch
zu nehmen. Einige Beispiele finden Sie im
Folgenden:
11.1 Rente
Ab einem bestimmten Lebensalter kann eine Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch
genommen werden. Auch nach dem Tode
eines Ehegatten oder Lebenspartners sichert die
Hinterbliebenenrente die wirtschaftliche Existenz
und gleicht den Einkommensverlust teilweise wieder
aus.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr
oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat ggf.
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle Rentenarten sind besondere Voraussetzungen
wie z. B. Altersgrenze oder Wartezeit erforderlich.
Der Rentenantrag kann bei den Versicherungsämtern
der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen,
der Auskunfts- und Beratungsstelle der
Deutschen Rentenversicherung in Bielefeld, Am
Bahnhof 6, 33602 Bielefeld, ( 05 21/52 54-0 sowie
bei den Rentenversicherungsträgern selbst gestellt
werden, denn ohne Antrag gibt es keine Rente.
11.2 Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld, oft zu viel für den, der nur
ein geringes Einkommen hat. Hier gewährt der Staat
finanzielle Hilfe, das Wohngeld. Diesen Zuschuss
gibt es als
l Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
oder eines Zimmers
l Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes
oder einer Eigentumswohnung
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von:
l Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
l Höhe des Familieneinkommens
l Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung