107
11.
11.5 Rundfunk- und
Fernsehgebührenbefreiung
Wenn Sie geringe Einkünfte haben und staatliche
Sozialleistungen wie z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung
im Alter oder Arbeitslosengeld II beziehen,
können Sie beim Beitragsservice in Köln einen Antrag
auf Befreiung stellen. Dies gilt auch für Schwerbehinderte,
die einen Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen „Bl“ oder „Gl“ besitzen.
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ können
eine Ermäßigung beantragen.
Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit Erstellungsdatum
des jeweiligen Bescheides. Dies kann
auch rückwirkend erfolgen. Die Anträge erhalten
Sie in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der
Kreisverwaltung (s. Seite 30) oder auch als Online
Formular im Internet (www.rundfunkbeitrag.de).
Außerdem bietet die Verbraucherzentrale NRW
rund um das Thema Rundfunkbeitrag ein umfassendes
Beratungsangebot an, inkl. Hilfe bei der Antragstellung
auf Gebührenbefreiung.
11.6 Telefonvergünstigungen
(Sozialanschluss)
Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzanschluss
können Sie und Ihre im gleichen Haushalt
lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten.
Voraussetzung ist, dass Sie vom Rundfunkbeitrag
befreit sind, bzw. eine Ermäßigung erhalten. Wenn
Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und
der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem
Schwerbehindertenrecht mindestens 90 % beträgt,
sind die Voraussetzungen ebenfalls erfüllt. Die freiwilligen
sozialen Vergünstigungen werden von den
monatlichen Telefonkosten abgezogen.
Ob der Sozialtarif für Sie in Frage kommt, erfahren
Sie unter der kostenlosen Telefonnummer 08 00/
3 30 10 00 bzw. bei den T-Punkt-Läden der Deutschen
Telekom. Hier können Sie auch den Sozialtarif
beantragen.
Bitte denken Sie daran, bei der Beauftragung die jeweilige
Bescheinigung, wie z. B. über die Befreiung
vom Rundfunkbeitrag oder Ihren Schwerbehindertenausweis,
beizulegen.
11.7 Sozialticket für Bus und Bahn
Seit dem 1. Januar 2019 wird in Lippe ein kreisweit
gültiges Sozialticket für Bus und Bahn angeboten.
Das Sozialticket MobiTicket Lippe für ganz Lippe ist
zum Preis von 39 Euro pro Monat für Personen erhältlich,
die
l Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
l Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung oder Sozialhilfe nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
l Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) oder
l laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge
nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
beziehen.
Die Berechtigung ist durch einen aktuellen Bewilligungsbescheid
nachzuweisen. Die für den Erwerb
des MobiTickets Lippe notwendigen Kundenkarten
sowie die Tickets selber erhalten Sie in der Regel in
den Bürgerbüros Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
(s. Seite 30).
/(www.rundfunkbeitrag.de)